Merkblatt Änderungen im Vereinsregister

Als Information für Vereine hat das Amtsgericht ein Merkblatt zur Änderung von Eintragungen im Vereinsregister herausgegeben. Anpassungen sind dort immer zu machen, wenn es Neubesetzungen bei Positionen im Vorstand gab, welche vertretungsberechtigt sind.

Weiterhin sind auch Änderungen in der Satzung im Vereinsregister zu melden. Bereits bei der Einladung zur jährlichen Mitgleiderversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung muss genau auf die Änderungen in der Satzung hingewiesen werden.